Was Sie zum Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen wissen sollten
Was Ihnen in welchem Umfang zusteht.
Liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, bewilligt die Pflegekasse den Pflegegrad 3. Voraussetzung sind schwere motorische Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder bei Rückenmarkserkrankungen.
Im Gegensatz zum Pflegegrad 2 sind die Leistungen beim Pflegegrad 3 umfangreicher, da die Einschränkungen erheblicher sind. Wie bei allen Pflegegraden führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3
Mit dem Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf:
- monatlich 545 € Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 € monatlich bei der Versorgung durch einen Pflegedienst
- 1.298 € pro Monat für die Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung
- und maximal 1.774 € für höchstens vier Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr
- Wenn Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege nutzen, können Sie für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss in Höhe von 3.386 € für bis zu acht Wochen im Jahr bekommen. Während der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen im Jahr können Sie zusätzlich die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes erhalten.
- Außerdem zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege 1.612 € monatlich
- Nutzen Sie im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege, können Sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr und einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.418 € geltend machen. Während Sie die Verhinderungspflege nutzen, steht Ihnen weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes zu.
- Eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim wird mit monatlich 1.262 € bezuschusst.
- Hinzu kommt eine Pflegehilfsmittelpauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von bis zu 40 € im Monat. Der Betrag ist für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder medizinische Hilfsmittel für Senioren gemäß Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog.
- Für die Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, zahlt die Pflegekasse einmalig 4.000 € pro Gesamtmaßnahme.
- Die 4.000 € stehen bei einem Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder Senioren-WG höchstens vier Bewohnern zu. Außerdem werden höchstens vier Bewohnern jeweils 2.500 € Gründungszuschuss und monatlich 214 € Zuschuss für die Beauftragung einer Organisationskraft gewährt.
- Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann ebenfalls in Betreuungs- und Entlastungsleistungen investiert werden.
- Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für Angehörige runden das Leistungspaket des Pflegegrads 3 ab.
Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen
Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen.
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