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Haushaltshilfe / Einkaufshilfe in Münster – wir nehmen Ihnen die Arbeit ab!

Wir entlasten umfassend und individuell.

Putzen, waschen, kochen, einkaufen – die Hausarbeit nimmt jeden Tag viele Stunden in Anspruch und ist bereits in jungen Jahren eine Herausforderung. Für pflegebedürftige Menschen ist die Bewältigung der alltäglichen Aufgaben besonders schwierig, oft sogar unmöglich.

Sie haben einen Pflegegrad und fühlen sich nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt eigenständig zu bewältigen? Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation benötigen Sie tatkräftige Unterstützung im Haushalt? Dann sind wir zur Stelle! Wir bieten eine zuverlässige Haushalts- und Einkaufshilfe, sorgen damit für die notwendige Entlastung und stellen sicher, dass Sie beziehungsweise Ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit perfekt versorgt sind.

Diese Leistungen umfasst die Haushaltshilfe

Während manche Pflegebedürftige noch einige Tätigkeiten selbst übernehmen und nur bestimmte Aufgaben von uns erledigen lassen möchten, sind viele nicht mehr imstande, einzelne Hausarbeiten auszuführen und beauftragen uns mit einem entsprechend umfangreichen Service. Selbstverständlich stimmen wir unsere Leitungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab.

Grundsätzlich übernehmen wir alle im Haushalt anfallenden Aufgaben, zum Beispiel:

  • Putzen
  • Aufräumen
  • Waschen
  • Bügeln
  • Kleine Näharbeiten
  • Kochen
  • Gartenpflege
  • Kleinere Reparaturen
  • Einkäufe

Voraussetzungen für die Haushaltshilfe

Unterschieden wird in Leistungen der Kranken- und der Pflegekasse:

Krankenkasse

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben akut schwer erkrankte Personen auch ohne Pflegegrad, etwa während und nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Eine Haushaltshilfe wird ausschließlich bewilligt, wenn kein anderes Haushaltsmitglied die Arbeit übernehmen kann. Bewilligt wird die Haushaltshilfe, für die eine Eigenanteil zu tragen ist, für bis zu vier Wochen.

Pflegekasse

Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 können eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse beantragen. Diese erstattet je nach Pflegegrad 2 bis 5 einen festen Betrag der Kosten pro Monat. Liegt ein Pflegegrad 1 vor, kann der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € verwendet werden.

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